Eventspiele AGB:

AGB von: www.bullriding-mieten-vermietung.ch

1. VertragspartnerNachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Bullriding Service und ihren Vertragspartnern [Kunden].

2. Vertrag Verträge Bullriding Service und ihren Kunden entstehen durch- Annahme eines schriftlichen Angebotes- schriftlicher Vertrag- das gesprochene Wort, Definitive Reservierung durch Mail, Buchung durch Mail.

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden nach Auftragserteilung Stornokosten wie folgt berechnet: pauschal  Sfr. 150.- Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens Bullriding Service ist möglich durch:- technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, Naturkatastrophen etc. Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Bei Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm kann es je nach Stärke zum Schutz der Gäste und des Materials zum Abbruch kommen. Fällt die Anlage infolge Bruch, Verlust, Defekt oder höherer Gewalt aus, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich. Beanstandungen
Alle Attraktionen unterstehen intensiven Wartungs- und Unterhaltsanforderungen und werden vor
jedem Einsatz geprüft und getestet. Sollte trotz strenger Kontrolle vor oder nach der Auslieferung oder an einem Rodeo Event eine technische Störung den Einsatz unterbrechen oder gar verhindern, haftet die Veranstalterin lediglich für die Rückerstattung oder den Erlass des Mietkostenanteils für die effektive Ausfallzeit in vorm immer eines Gutschein.  Normale, optische Abnutzungserscheinungen gelten nicht als Mangel.

4. Bei Rechnungen die 1 x gemahnt wurden wird eine Umtriebsentschädigung von min. Sfr. 50.- oder nach Aufwand verrechnet. Die Rechnung muss 30 Tage nach dem Event gezahlt werden.

5. Defektes Material durch unsachgerechte Behandlung oder Lagerung oder sogar Diebstahl  wird zu 100% des Neu Preises dem Mieter in Rechnung gestellt und muss innert 14 Tagen bezahlt werden.  Nicht zurück gebrachtes  Material werden nach 14Tagen nach dem vertraglichen Veranstaltungsdatum nach dem Neuwert verrechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt und muss innert 14 Tagen bezahlt werden.

6. Nicht Fristgerecht Rückgaberechte Ware gemäss Vertag wird wie folgt angerechnet. Erster Tag + 200.- Sfr, Zweiter Tag + 400.- Sfr, dritter Tag + 500.- Sfr, vierter Tag 550.- Sfr.  Wird die wahre nicht fristegerecht nach Vertrag oder abgemachten Mail wie gewünscht zurück gesendet oder geberacht und es kommt zu einer Stornierung einen neuen Auftrag kommt es zu einer Konventionalstrafe über die Gesamtgage des Mietvertrag für den Mieter.

7. Reinigung: Bei unsachgemässer Rückgabe oder bei betreiben von schlechtem Wetter  wird nach Aufwand gereinigt (Std. Ansatz 150.- SFr. ). Der Auftraggeber hat immer zu sorgen das der Anlage immer vor Wasser und Regen geschützt ist.  Wird ein Eventspiele im Sand, Rasen oder Schlamm, Regen betrieben ist nach dem Event eine Special Reinigung erforderlich inkl. Trocknen der Anlage (Std. Ansatz 150.- SFr.). (Übermässige Alkoholisierte Personen und Geschminkte Leute  sind aus Sicherheitsgründe nicht Erlaubt). Der Vermieter darf auch nach den Miete dem Mieter bez. Reinigung eine Rechnung stellen. Kaution ist 200.- Sfr.

8. Wird eine Betreuung vor Ort Gewünscht ist die erste Stunde Gratis wenn nicht Vertraglich anders abgemacht ist! Für weitere Stunde können dazu gemietet werden.

9. Der Mieter betreibt die Anlage auf eignen Verantwortung. Der Vermieter kann nicht Haftbar gemacht werden für Personenschäden. Wird der Rodeo, Hüpfburg, Eventspiele beschädigt zurückgegeben werden alle Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Wird Rodeo oder Surfsimulator durch uns Betreut ist eine Versicherung Inkl. Alle Schäden oder Böswillige Beschädigungen am Mietmaterial durch das Publikum, Gäste, haftet immer der Mieter / Veranstalter oder Auftraggeber. Der Mieter ist verpflichten die Rodeo Anlage vor Übernahme zur Kontrollieren für Beschädigungen am  Rodeo und Rodeo Kopf und der ganzen Anlage. Wie berechnen wie Befolgt Beschädigung am Rodeo oder am Rodeo Kopf 1000.- Sfr. Kratzspuren am Kissen 150.- Sfr. Bei jeder Rodeo Anlage ist ein Transportwagen dabei! Der Vermieter kann dem Mieter umgehend eine Rechnung zustellen. Der Vermieter muss bei Beschädigung keinen Beweis erbringen. Der Mieter ist Verpflichtet wenn eine Beschädigung ersichtlich ist dem Vermieter Schriftlich mit dem Mieter bei der Übergabe Festzuhalten. Sollte eine Übergebe zu Mieter zu Mieter stad finden so sind die Mieter Verpflichtet bei der Übergabe Fotos zu Schiessen von der Anlage inkl. Rodeo Kuh von allen Seiten und Nase/Maul!  Sollte eine Schaden vom Vermieter festgestellt werde behalten der Vermieter die Recht sich vor die Kaution bei einem Schaden die Kaution zurück zu halten bis er beweisen kann das der Schaden nicht von im ist mit Fotos.

 

10. Lieferung: Muss die Rodeo Anlage in der Nacht abgeholt werden  wegen Gewitter oder  keiner Lagerung Möglichkeiten vorhanden ist, oder  weil es am nächsten Tag nicht möglichst ist, erhebt Bullriding-mieten-vermietung.ch eine einmalige Gebühr von 150.- SFr. Der Mieter darf die Der Mieter hat Anrecht erst  Mietwahre erst am  Miete gemäß Vertrag Tag bei uns abzuholen. Der Mieter kann die Abholzeit und Lieferung bestimmen. Wurde eine Lieferung  abgemacht  muss Rodeo Anlage bei der Lieferung gezahlt sein inkl. Kaution 200.- Neue Lieferung wäre + 200.- sfr.

11: Gewöhnlich werden die Eventspiel nur barfuß oder mit Socken betreten, da spitze Teile an Schuhen das Gewebe verletzen könnten. Dies beugt aber auch Verschmutzungen vor und verlängert so das Leben einer Hüpfburg. Auch Spitzige Gegenstände an Personen sowie Brillen sind nicht erlaubt aus Sicherheitsgründe auf den Eventspiele. Es dürfen nur 1. Person auf den Rodeo Stizen. Es ist nicht erlaubt verkehrt auf den Rodeo zu Sitzen.

12. Übergabe des Mietmaterial: Der Mieter anerkennt, dass sich das Mietmaterial in gutem äusseren und in funktionierten Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet sich das Mietmaterial bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der Rückgabe keine Missverständnisse entstehen. Der Vermieter bleibt Eigentümer des Mietmaterials. Bei Defekten kaputten zurück gebrachten  Geräten werden dem Mieter umgehend in Rechnung gestellt. Wir Vertraglich abgemacht das der Vermieter die wahre vor dem Event Datum Liefern kann ist der Mieter Verpflichtet ein Lagerraum zu stelle und die Anlage selber zu Aufzustellen. Natürlich bekommet der Mieter von uns eine Ausführliche Instruktion.

 

13. Ein Rücktritt seitens www.bullriding-mieten-vermietung.ch ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, Naturkatastrophen etc. Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Bei Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm kann es je nach Stärke zum Schutz der Anlagen und des Materials zum Abbruch kommen. Fällt das Materials infolge Unfall, Reparatur, Verlust oder höherer Gewalt aus, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich. Bullriding-mieten-vermietung.ch kann die Vorliegende AGB`s mit allen Bestandteilen jederzeit einseitig ändern. Der Vermieter kann den  Mietvertrag ausserordentlich und fristlos Kündigen. Als wichtige Gründe gelten: Unfall, Tod, Krankheit, Naturkatastrophen, Berufliche gründe, bei schlechten Wetterverhältnisse (Schnee, Regen, Match, Eisgefahr, Schlechtem Wetter), Bullriding-mieten-vermietung.ch  Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich.

14. Jede angebrochene Stunde darüber hinaus, (Überstunden) wird mit Fr. 150. -, jede Umplazierung während der Spielzeit mit Fr. 200.- nachbelastet. Alle zwei Stunden ist eine Pause von 10 Minuten einzuhalten.

15. Essen/Trinken wird während dem Einsatz vom Mieter zur zur Verfügung gestellt .

16. Anlieferung der Rodeo wird Ihnen 24h oder schon früher mittgeteilt kann auch noch erfogen am Abend bis 24Uhr!  Wir bitte sie am Event Tag oder vor dem Event Tag Flexibel zu sein und uns immer 1. Person zur Verfügung stelle für den Aufbau und Abbau der Rodeo Anlage gemäß unser Mitgeteilten Lieferzeit.  Sollten Sie nicht bei der Ihnen Mitgeteilte Zeit vor Ort sein und wir müssen die Lieferung auf Ihre Gewünschte Zeit Liefern oder Abholen müssen pro. Lieferweg 70.- Sfr. + verlangen werden! Sollte die Rodeo Anlage am Vorabend besetzt sein und muss nächsten Tag  an den Neuen Event Ort geliefert werden. Der Mieter kann die Zahlung jeder Zeit über die Bank Anordnen. Sollte die Anlage bei der Abholung nicht zugänglich sein mit dem Auto oder sind keine Hilfs Personen vor Ort kann der Vermieter eine Aufwandsentschädigung von Minimum 50.- Sfr. bis 200.- Sfr. verrechnen. Der Mieter hat das Recht das Mietpreis 7 vor Lieferung zu Verlangen.

Gerichtsstand ist Luzern.  Gerichts und Betreibungskosten, inkl. Anwalts Kosten übernimmt immer der Vertragspartner!


Für weiter fragen stehen wir Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung!
Bullriding
Kontakt:
A. Lindenmann
Tel. 079 350 34 34
E-Mail. bullriding-miete@gmx.ch



 
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